Häufig gestellte Fragen

Sind Hunde erlaubt und welche Richtlinien gelten?

  • Hunde können gegen eine Gebühr von € 3,00 pro Hund mit der Gondel befördert werden
  • Während der Gondelfahrt besteht Leinen- und Maulkorbpflicht (wie bei den öffentlichen Verkehrsmitteln)
  • Auch oben am Berg besteht eine Leinenpflicht

Ist eine Parkplatzgebühr zu entrichten?

Tagsüber* ist die Parkplatzgebühr unten an der Talstation der Hartkaiserbahn nur dann zu entrichten, wenn man
KEIN GAST der folgenden Betriebe ist:

  • Bergbahnen Wilder Kaiser (Seilbahn) Nur mit gültigem Ticket und nur während Betriebszeiten der Bergbahn.
  • Tirol Lodge (Hotel)
  • Tirol Bar & Grill (Restaurant)
  • Intersport Winkler (Sportshop)

Am Abend** ist die Parkplatzgebühr nur dann zu entrichten, wenn man KEIN GAST der folgenden Betriebe ist:

  • Bergbahnen Wilder Kaiser (Seilbahn) Nur mit gültigem Ticket und nur während Betriebszeiten der Bergbahn.
  • Tirol Lodge (Hotel)
  • Tirol Bar & Grill (Restaurant)
  • Intersport Winkler (Sportshop)

Am Tourengeher Abend*** ist das Parken für alle Tourengeher inkl. der Gäste, die eine Saisonkarte haben kostenpflichtig. (Gäste der Restaurants „Tirol Bar & Grill“ und „Lieblingsplatzl“ sind ausgenommen)

Können Kinderwägen, Bollerwägen u.ä in die Gondel mitgenommen werden?

  • Ja, der Gondeleinstieg hat eine Breite von maximal 85 cm

Gibt es eine Ermäßigung mit einem Behindertenausweis?

  • Ab einer Invalidität von 70% erhalten die betroffenen Personen die Abenteuertageskarte sowie die Bergbahn Erlebniscard zum Jugendtarif
  • Kinder mit einem Behindertenausweis erhalten für die beiden Tickettypen eine Freikarte. Wenn eine Begleitperson im Ausweis vermerkt ist,
    so erhält diese ebenso den Jugendtarif.
  • Keine Ermäßigung bei der Kitzbüheler Alpen Sommercard

Können Rollstühle mit in die Gondel genommen werden?

  • Rollstühle können mitgenommen werden. Gondeltürbreite 85 cm

Müssen Mehrtageskarten hintereinander genutzt werden?

  • Mehrtagespässe müssen immer an aufeinanderfolgenden Tagen genutzt werden

Ab wann gelten Gruppentarife?

  • Gruppentarife gelten ab einer Anzahl von 20 Personen und alle Karten müssen von einer Person gesammelt abgeholt und bezahlt werden.

Ab wann sind Mehrtagespässe gültig?

  • Mehrtagespässe sind bereits am Vortag ab 15:00 Uhr gültig

Ist Skitourengehen gestattet?

  • Während unsere Öffnungszeiten kann die Aufstiegsroute entlang der Skiroute 80c/d benützt werden. Wichtig ist, dass man spätestens um 16:30 Uhr wieder an der Talstation ist. Ab 16:30 Uhr ist die Piste ausnahmslos gesperrt. Tourengeher haften selbst für ihre Sicherheit.
  • Jeden Donnerstagabend von 4. Januar bis 14. März 2024 findet unser Skitouren-Abend statt. Von 18:00 bis 22:00 Uhr ist die blaue Talabfahrt am Hartkaiser in Ellmau für Skitouren-Geher geöffnet. Achtung! Die Piste ist nicht beleuchtet. Tourengeher haften selbst für ihre Sicherheit. Ab 22:00 Uhr ist die Piste ausnahmslos gesperrt und wir bitten alle Gäste darum, diese Zeit auch einzuhalten – aufgrund der Pistenpräparierungsarbeiten besteht Lebensgefahr!

Eingeschränkter Liftbetrieb (Wetter) - Rückerstattung?

  • Es können nicht immer zu jeder Zeit alle Anlagen/Pisten aller Bergbahnen der SkiWelt Wilder Kaiser - Brixental durchgehend in Betrieb sein. Es ist allgemein bekannt, dass es in jedem Jahr immer wieder zu solchen geringfügigen Einschränkungen kommen kann, wobei ungeachtet dessen in jedem Fall dennoch die überwiegende Anzahl an Leistungen zur Verfügung steht. Sollte dieser Fall eintreten, kann der Kunde nur unter folgenden Voraussetzungen eine anteilige Rückerstattung der Kosten einer „SkiWelt Winterkarte“ geltend machen:
  • Im Zeitraum von frühestens ab dem 08.12.2023 und längstens bis zum 01.04.2024 war generell eine Nutzung der „SkiWelt Winterkarte“ nur an insgesamt weniger als 70 Tagen möglich und der Kunde hat die „SkiWelt Winterkarte“ in diesem Zeitraum an weniger als 14 Tagen genutzt. Unter diesen Voraussetzungen erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Kosten der „SkiWelt Winterkarte“ durch die verkaufende Bergbahn. In diesem Fall erhält der Kunde pro nichtgenutzten Tag 1/14 (ein Vierzehntel) dieser Kosten ersetzt (dies begrenzt mit der Höhe der von ihm bezahlten Kosten).

Wann habe ich Anspruch auf eine Rückerstattung?

  • Sollte der Kunde seinen Skipass an einzelne Tage seiner Gültigkeitsdauer nicht in Anspruch nehmen wollen oder auf Grund von in seiner Sphäre liegenden Umständen nicht in Anspruch nehmen können, werden diese Tage nicht (anteilig) rückvergütet, ersetzt oder gutgeschrieben.
  • Ist der Kunde an einer (weiteren) Nutzung seines Skipasses durch Unfall oder Krankheit gehindert, besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung. Die SkiWelt kann jedoch bei Mehrtagestickets mit einer Nutzugsdauer von mehr als drei Tagen gegen Vorlage einer Bestätigung eines niedergelassenen Arztes (dass der Kunde für die restliche Gültigkeitsdauer keinen Wintersport mehr ausüben kann) und gegen Rückgabe des Tickets vor Ablauf der Gültigkeitszeit kulanzweise bei Wintersportunfällen eine anteilige Rückvergütung gewähren; ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
  • Für die Bearbeitung einer solchen anteiligen Rückvergütung nach einem Unfall oder bei Krankheit wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 verrechnet.
  • Für Einzelfahrkarten kann diese kulanzweise Rückvergütung nicht erfolgen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine verunfallte Person entdecke?

  • Im Notfall ist jede Person verpflichtet Erste Hilfe zu leisten.
  • Unfallstelle so schnell als möglich absichern.
  • Hilfe organisieren und Rettungskette einleiten. Internationale Notrufnummer: 112.

Sind Karten übertragbar? Was passiert bei Kartenmissbrauch?

  • Karten sind nicht übertragbar. Jegliche missbräuchliche Verwendung eines Skipasses (zB Inanspruchnahme der Leistung ohne gültiges Ticket, Missachtung der für einen sicheren Betrieb notwendigen Anordnungen, rücksichtloses oder gefährliches Verhalten trotz Abmahnung, Nutzung eines ermäßigten Skipasses ohne Erfüllung der Voraussetzungen, etc.) führt zu dessen Entzug, wobei allenfalls verbleibenden Tage der Gültigkeitsdauer des Skipasses nicht (anteilig) rückvergütet, ersetzt oder gutgeschrieben werden. Zusätzlich dazu wird bei einem solchen Missbrauch eine Pönale von EUR 500,- verrechnet und das Recht auf eine Strafanzeige wird vorbehalten.

Was muss ich tun, wenn ich meinen Skipass verloren habe?

  • Für verlorene Skipässe werden Ersatzausweise ausgestellt, wenn der Kauf durch den Kunden nachgewiesen wird. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 (zzgl. Kartenpfand) verrechnet.